PPAs in Deutschland – Chancen, Risiken, Hindernisse
Ein Beitrag von Alexander Wenzke, Senior Originator, Statkraft Markets GmbH
Das 12. Energiepolitische Frühstück seit der Bundestagswahl stand ganz unter dem Zeichen von Stromlieferverträgen, sogenannten Power Purchase Agreements (PPA). Alexander Wenzke, Senior Originator bei der Statkraft Markets GmbH stellte die neue alte Vertragsform vor. Was in vielen anderen Ländern bereits üblich ist, gewinnt auch in Deutschland zunehmend an Bedeutung.
PPAs ermöglichen einerseits neue erneuerbare Anlagen ohne Förderung zu finanzieren – in Deutschland ist dies heute vor allem für Solar- oder Offshore-Wind-Anlagen relevant. Andererseits können damit auch Anlagen, die ihr Förderende durch das EEG ab 2021 erreicht haben, wirtschaftlich weiterbetrieben werden. Insgesamt 16 Gigawatt Wind fallen zwischen 2021 und 2025 aus dem EEG heraus. Wenzke stellt klar: «Will Deutschland seine selbst gesetzten Ziele erreichen, sollten so viele Anlagen wie möglich auch nach Ende der EEG-Förderung marktlich weiterbetrieben, statt einfach abgebaut zu werden. Falls es nicht gelingt, diese Anlagen am Netz zu halten, wird es zu einem Nettorückbau von Windenergieanlagen kommen.»
Für Industriekunden bieten PPAs die Möglichkeit, eine mittel- bis langfristige Preisabsicherung vorzunehmen und die Absicherung in ihre Vollversorgung zu integrieren. «Das wird zunehmend wichtiger, denn immer mehr Unternehmen verfolgen Nachhaltigkeitsstrategien und wollen Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen beziehen,» so Wenzke. Den Strom einfach direkt aus einer Windanlage zu beziehen – so wie viele sich das vorstellen – wird für die meisten Kunden nicht funktionieren. Deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen wie Statkraft, die Versorgung mit Strom aus fluktuierenden erneuerbaren Energiequellen für die Industrieprozesse der Kunden planbar machen. Schwankungen werden über den Großhandelsmarkt, Wasserkraftwerke oder ein Pumpspeicherkraftwerk ausgeglichen und die Lieferung an die Bedürfnisse der Kunden angepasst.
Auch die Bedeutung von Herkunftsnachweisen wird zunehmen, denn mit Ende der Förderung wird es erstmalig möglich sein, größere Mengen von in Deutschland erzeugtem Grünstrom mit Herkunftsnachweisen zu kaufen. Bei EEG geförderten Anlagen ist dies aufgrund der Doppelvermarktungsverbotes nicht möglich.
Wenzke zeigte auf, dass einige bestehende regulatorische Vorgaben nicht für ein Stromversorgungssystem mit einem höheren Anteil erneuerbarer Energie und die geänderten Kundenanforderungen ausgelegt sind. Die Strompreiskompensation wie auch die EEG-Umlage, spielen in den Verhandlungen mit Industriekunden eine Rolle.